I. Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu den Schwimmkursen der Schwimmschule Löwenstark erfolgt ausschließlich online über das auf der Homepage bereitgestellte Anmeldeformular. Mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars geben die gesetzlichen Vertreter des Kursteilnehmers ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(2) Der Vertrag zwischen den gesetzlichen Vertretern des Kursteilnehmers und der Schwimmschule Löwenstark kommt erst mit der verbindlichen schriftlichen Kursbestätigung durch die Schwimmschule Löwenstark per E-Mail zustande.
(3) Eine Teilnahme am Schwimmkurs ist nur möglich, wenn der Kursteilnehmer gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Eventuelle körperliche Einschränkungen, Allergien oder gesundheitliche Besonderheiten, die für den Schwimmkurs relevant sein könnten oder die Sicherheit des Kursteilnehmers oder anderer gefährden könnten, sind der Schwimmschule Löwenstark bereits bei der Anmeldung schriftlich (im Anmeldeformular oder per E-Mail) mitzuteilen. Bei Zweifeln an der körperlichen Eignung behält sich die Schwimmschule Löwenstark vor, die Teilnahme des Kursteilnehmers zu untersagen, sofern keine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorgelegt wird.
(4) Mit Vertragsabschluss wird der Kursplatz für den Kursteilnehmer verbindlich reserviert.
II. Widerrufsrecht
(1) Bei der Buchung von Schwimmkursen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums erbracht werden. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für diese Dienstleistungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht.“
III. Rücktritt und Stornierung
(1) Ein vertraglicher Rücktritt vom gebuchten Schwimmkurs ist ausschließlich per E-Mail zu erklären, indem auf die von der Schwimmschule Löwenstark versendete Kursbestätigung geantwortet wird. Die Rücktrittserklärung muss den vollständigen Namen und die Adresse des Kursteilnehmers sowie den gebuchten Kurs enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei der Schwimmschule Löwenstark.
(2) Folgende Regelungen gelten für den vertraglichen Rücktritt, bezogen auf den in der Online-Anmeldung und Kursbestätigung angegebenen Kursbeginn:
- Kostenfreier Rücktritt: Ein vertraglicher Rücktritt ist bis zu 14 Tage (zwei Wochen) vor dem offiziellen Kursbeginn kostenfrei möglich. Die in diesem Fall noch nicht gezahlte Kursgebühr entfällt. Sollte ausnahmsweise bereits eine Zahlung erfolgt sein, wird diese in voller Höhe erstattet.
- Rücktritt weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: Erfolgt der vertragliche Rücktritt 13-10 Tage vorher = 50%; 9-0 Tage vorher = 100%.
- Kein Rücktritt nach Kursbeginn: Mit Beginn des Kurses (erste Kurseinheit) ist ein vertraglicher Rücktritt vom Vertrag gemäß Absatz I (4) ausgeschlossen.
Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schwimmschule Löwenstark kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als diese Pauschale entstanden ist.
(3) Die Durchführung der Schwimmkurse setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl voraus. Ein Rechtsanspruch auf die Kursdurchführung besteht durch die Anmeldung nicht. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Schwimmschule Löwenstark den Kurs absagen. In diesem Fall wird ein Alternativtermin angeboten. Kann dieser vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden oder wird kein Alternativtermin angeboten, entstehen dem Kursteilnehmer keine Kosten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
(4) Sollte ein Kursteilnehmer aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonstigen persönlichen Gründen nicht am Kurs teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. Dies gilt auch für einzelne versäumte Kurseinheiten.
IV. Zahlungsbedingungen
(1) Die Kursgebühr ist in voller Höhe zur ersten Schwimmstunde in bar zu entrichten. Eine Zahlung per Banküberweisung, PayPal oder andere elektronische Zahlungsmethoden ist nicht möglich. Die Möglichkeit zur Barzahlung wird vor Ort gegeben sein.
(2) Wird die Kursgebühr nicht bis spätestens vor Antritt der zweiten Unterrichtseinheit vollständig beglichen, behält sich die Schwimmschule Löwenstark das Recht vor, den Kursteilnehmer mit sofortiger Wirkung vom weiteren Kurs auszuschließen. Die Zahlung der ausstehenden Kursgebühr hat auch in diesem Fall in bar zu erfolgen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter oder anteiliger Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
V. Angebote / Preise
(1) Alle Angebote der Schwimmschule Löwenstark sind freibleibend und unverbindlich. Kursbeschreibungen dienen der Information und stehen unter dem Vorbehalt von Druckfehlern, Irrtümern und Änderungen. Für den Vertragsschluss gelten ausschließlich die Preise, die zum Zeitpunkt Ihrer verbindlichen Online-Anmeldung im Online-Anmeldeformular ersichtlich sind. Die verbindliche Kursanmeldung stellt ein Angebot dar, das die Schwimmschule Löwenstark durch die Kursbestätigung annimmt.
VI. Erfolgsgarantie
(1) Die Schwimmschule Löwenstark übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Lernerfolges oder Kursziels durch den Kursteilnehmer. Eine Haftung für das Nicht-Erreichen des Kursziels ist ausgeschlossen.
VII. Haftung und Versicherungsschutz
(1) Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule Löwenstark beginnt mit der Übergabe des Kindes an den Kursleiter am vereinbarten Treffpunkt (z.B. Beckenrand) zu Kursbeginn. Sie endet unmittelbar nach Kursende mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person an diesem Treffpunkt. Außerhalb dieser festgelegten Zeiträume obliegt die Aufsichtspflicht (insbesondere in den Umkleiden und Duschen) ausschließlich den gesetzlichen Vertretern… Eine Haftung der Schwimmschule Löwenstark für Unfälle oder Schäden, die außerhalb dieser definierten Aufsichtszeit und -bereiche entstehen, ist ausgeschlossen.
(2) Die Schwimmschule Löwenstark, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden (z.B. Sachschäden) haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Für Schäden, die der Kursteilnehmer selbst verursacht, oder für Sachschäden, die durch den Kursteilnehmer verursacht werden, übernimmt die Schwimmschule Löwenstark keine Haftung. Begleitpersonen und/oder die gesetzlichen Vertreter, die sich während des Kurses in den Räumlichkeiten des Schwimmbades aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Für Wertgegenstände, Garderobe oder mitgebrachte Sachen des Kursteilnehmers oder seiner Begleitung wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Schwimmschule Löwenstark haftet nicht für Schäden, die auf das Verschulden des Schwimmbadbetreibers oder Dritter zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Defekte der Schwimmbadanlage oder deren Nebenanlagen entstehen.
VIII. Verhaltensregeln
(1) Für alle Kursteilnehmer, deren gesetzliche Vertreter und Begleitpersonen gilt während des gesamten Aufenthalts in der Schwimmhalle und den dazugehörigen Räumlichkeiten (Umkleiden, Duschen etc.) die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades. Das Betreten des Schwimmbades und des Beckenbereichs ist für Kursteilnehmer nur in Anwesenheit und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet.
(2) Den Anweisungen der Kursleiter und des Personals der Schwimmschule Löwenstark sowie des Schwimmbadpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung, gegen die Anweisungen des Personals oder gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können der Kursteilnehmer sowie dessen Begleitung oder gesetzliche Vertreter ohne Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der Kursgebühr vom weiteren Kurs ausgeschlossen werden.
(3) Die Kursteilnehmer sind angehalten, auf Ordnung und Sauberkeit in den Umkleidekabinen und den weiteren genutzten Bereichen zu achten. Für selbst verursachte Beschädigungen des Eigentums der Schwimmschule Löwenstark, des Schwimmbades oder Dritter haftet der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzliche/r Vertreter/in nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Das Fotografieren und Filmen durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen ist in der Schwimmhalle, den angrenzenden Bereichen (z.B. Umkleiden, Duschen) sowie von außen, wenn Personen im Schwimmbad erkennbar sind, strengstens untersagt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre aller anwesenden Personen, insbesondere der Kinder.
IX. Bild- und Filmmaterial
(1) Die Schwimmschule Löwenstark weist darauf hin, dass während der Schwimmkurse in der Schwimmhalle Foto- und/oder Filmaufnahmen angefertigt werden können, die zur Dokumentation der Kursarbeit oder zu Marketingzwecken (z.B. Veröffentlichung auf der Homepage, in sozialen Medien, in Broschüren oder für Pressezwecke) verwendet werden können.
(2) Eine Veröffentlichung von Bild- oder Filmmaterial, auf dem Kursteilnehmer oder deren Begleitpersonen erkennbar abgebildet sind, erfolgt ausschließlich mit der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter des Kursteilnehmers bzw. der abgebildeten Begleitperson. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann im Rahmen der Online-Anmeldung erteilt oder separat schriftlich nachgereicht werden. Erfolgt keine ausdrückliche Einwilligung, werden keine identifizierbaren Aufnahmen veröffentlicht.
X. Körperliche Hilfestellung und Umgang mit Hilfsmitteln im Schwimmunterricht
(1) Im Rahmen des Schwimmunterrichts können Schwimmlehrkräfte aus fachlichen, didaktischen und sicherheitsrelevanten Gründen körperliche Hilfestellungen leisten. Dies beinhaltet gezielte und zeitlich begrenzte Berührungen an Armen, Beinen, Händen, Rücken und Brustkorb der Schwimmschüler zur Vermittlung korrekter Bewegungsabläufe, zur Korrektur von Haltungen oder zur Gewährleistung der Sicherheit.
(2) Aus Sicherheitsgründen ist es zudem notwendig, dass der Schwimmlehrer Schwimmhilfen (z.B. Schwimmgürtel oder Schwimmnudeln) bei den Teilnehmern anbringt, anpasst und bei Bedarf korrigiert.
(3) Bei einem notwendigen Toilettengang während der Kurszeit kann der Schwimmlehrer den Kursteilnehmer zur Toilette begleiten. Gegebenenfalls kann auch eine Hilfestellung beim An- und Ausziehen der Badekleidung nach dem Toilettengang erfolgen, um einen schnellen und sicheren Wiederbeginn des Unterrichts zu gewährleisten. Sämtliche dieser Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Lern- und Sicherheitsprozesses, stets unter Beachtung des Kindeswohls, der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie der gesetzlichen Vorgaben (§§ 280, 823 BGB). Mit der Anmeldung zum Schwimmkurs erklären sich die gesetzlichen Vertreter des Kursteilnehmers ausdrücklich mit diesen pädagogisch und organisatorisch notwendigen Hilfestellungen und Anpassungen einverstanden.
XI. Kommunikation
(1) Die primäre Kommunikation der Schwimmschule Löwenstark mit den Kursteilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern erfolgt per E-Mail. Hierüber werden wichtige Informationen zum gebuchten Schwimmkurs, wie z.B. Kurszeiten, Änderungen oder Ausfälle, mitgeteilt.
(2) Ergänzend zur schriftlichen Kommunikation findet die direkte, verbale Kommunikation vor Ort durch die Kursleiter statt. Diese dient dem Austausch kursrelevanter Informationen und Anweisungen während des Schwimmkursbetriebs. Auf eine bestimmte Häufigkeit oder Form dieser verbalen Kommunikation besteht kein rechtlicher Anspruch.
(3) Für bestimmte Kurse oder Informationen kann die Schwimmschule Löwenstark auch WhatsApp-Gruppen/Chats nutzen. Die Nutzung dieser Dienste ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Mit dem Beitritt zu einer WhatsApp-Gruppe erklären sich die gesetzlichen Vertreter des Kursteilnehmers mit der Nutzung von WhatsApp zur Kurskommunikation einverstanden und nehmen zur Kenntnis, dass dabei die Telefonnummer der Teilnehmer für andere Gruppenmitglieder sichtbar sein kann. Die Schwimmschule Löwenstark übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Risiken, die aus der Nutzung von WhatsApp entstehen, da der Dienst nicht von ihr betrieben wird.
XII. Datenschutz
(1) Die Schwimmschule Löwenstark verarbeitet personenbezogene Daten von Kursteilnehmern und deren gesetzlichen Vertretern ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Kommunikation im Rahmen des Schwimmkurses. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Detaillierte Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag ist der jeweilige Ort des Schwimmkurses (das gebuchte Schwimmbad).
(2) Sofern der Kursteilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Starzach. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
XIV. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Schwimmschule Löwenstark behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Dienstleistungen oder der technischen Prozesse) erforderlich ist und diese Änderungen das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht unangemessen zu Lasten des Kursteilnehmers verschieben.
(2) Änderungen werden den Kursteilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten schriftlich per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzliche/r Vertreter/in nicht innerhalb dieser Frist schriftlich per E-Mail widerspricht.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig erstattet.
XV. Schlussbestimmungen & Streitbeilegung
(1) Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet info (ät) schwimmschule-loewenstark.de.
(2) Verbraucherstreitbeilegung (VSBG) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtung sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
XVI. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: 6.11.2025